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AGB'S

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die vertraglichen Beziehungen zwischen der LK Recruiting GmbH, Friedrich Seele Str. 3a, 38122 – Braunschweig (in Folgenden: LK Recruiting), und Ihnen als Vertragspartner (im Folgenden: Kunde). 

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil. Sie erlangen nur Geltung, falls sie zwischen den Vertragsparteien individuell vereinbart wurden. Erfüllungsgehilfen der LK Recruiting sind nicht berechtigt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die von den vorliegenden Geschäftsbedingungen abweichen.

Diese Vereinbarung richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des §14 BGB. Somit besteht kein Widerrufsrecht gemäß§ 312g, 355 BGB.

§ 2 Vertragsgegenstand

Die LK Recruiting ist ein Personaldienstleister. Ihr Leistungsportfolio umfasst unter anderem jedoch nicht ausschließlich das Mitarbeiter Recruiting, die Personalberatung und -entwicklung sowie Social Media Dienstleistungen. Maßgeblich für die konkret von der LK Recruiting im Vertragsverhältnisse zu erbringenden Dienstleistung ist die jeweilige einzelvertragliche Vereinbarung.

LK Recruiting schuldet hierbei keinerlei Erfolg, sondern nur die vereinbarte Dienstleistung. Einzelvertraglich kann eine konkrete Anzahl an Bewerbungsvorschlägen vereinbart werden. Sobald diese Anzahl an Vorschlägen unterbreitet wurde, ist die vereinbarte Leistungspflicht der LK Recruiting (bezogen auf das Mitarbeiter Recruiting) erfüllt. Sie ist allerdings berechtigt, nach ihrem Ermessen weitere Vorschläge zu unterbreiten. Ein Erfolg in Form eines abgeschlossenen Arbeitsverhältnisses wird ausdrücklich nicht geschuldet.

Die von LK Recruiting erbrachten Leistungen werden entsprechend der individuellen Bedürfnisse des Kunden und der zu besetzenden Stelle ausgewählt und angepasst. Die LK Recruiting behält sich das Recht vor, für jeden Kunden individuell zu prüfen, welche Kombination an Maßnahmen und Kanäle die geeignetste Lösung ist und behält sich das Recht vor einzelne Leistungen ohne vorherige Absprache mit dem Kunden anzupassen beziehungsweise durch gleichwertige Leistungen zu ersetzen, sofern diese Leistung nicht ausdrücklich und in Schriftform im Einzelvertrag festgehalten wird.

Die LK Recruiting ist berechtigt, die Leistungen selbst oder durch von ihr beauftragte Dritte zu erbringen.

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

Bevor die LK Recruiting ein Angebot abgibt findet ein unverbindliches Erstgespräch zwischen den Parteien statt, in dessen Nachgang die LK Recruiting dem Kunden ein entsprechendes Angebot per E-Mail zukommen lässt. Das Angebot enthält u.a. einen verbindlichen Starttermin. Der Vertrag kommt zu Stande, wenn die LK Recruiting die mit Datum und Unterschrift versehene Annahme des Vertragsangebotes im Original, als Fax oder Kopie, als eingescanntes PDF oder in anderer elektronischer Form vom Kunden erhält. Es gilt auch eine explizite Zustimmung per E-Mail auf ein gestelltes Angebot als Vertragsannahme. Die LK Recruiting wird dem Kunden den Vertragsschluss per E-Mail bestätigen.

312i Abs. 1 Nr.1, 2 und 3 sowie § 312i Abs. 1 Satz 2 BGB, die bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr bestimmte Verpflichtungen des Unternehmers vorsehen, werden hiermit abbedungen.

Inhaltliche Veränderungen des von der LK Recruiting angebotenen Vertrages gelten als neues Angebot des Kunden. Der Vertrag kommt dann erst durch explizite Annahme durch die LK Recruiting zu Stande. Eine Leistungserbringung gilt nicht als konkludente Annahme.

§ 4 Vertragsdauer und Beendigung

Zwischen den Parteien wird ein Rahmenvertrag geschlossen. Dieser hat, soweit einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde, eine Vertragslaufzeit von 6 Monaten. Er verlängert sich automatisch um weitere 6 Monate, wenn er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Kündigungsfrist von einem Monat vor Ablauf der Anfangslaufzeit bzw. des jeweiligen Verlängerungszeitraumes schriftlich gekündigt wird. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für eine Kündigung ist die Schriftform erforderlich.

Ein Pausieren des Vertrages ist während der Laufzeit grundsätzlich nicht möglich. Sollte es jedoch von beiden Parteien gewünscht sein, so bedarf eine solche Vereinbarung für ihre Rechtmäßigkeit der Schriftform.

Wünscht der Kunde zusätzliche Leistungen aus dem Leistungsportfolio der LK Recruiting während der Laufzeit des Rahmenvertrages, so ist dies gesondert zwischen den Parteien schriftlich zu vereinbaren. Eine Vergütungsanpassung ist entsprechend vorzunehmen.

Befindet sich der Kunde des Rahmenvertrages trotz schriftlicher Mahnung mit einem Betrag von mehr als 2 Monatsbeiträgen in Verzug, so ist die LK Recruiting berechtigt, diesen Vertrag fristlos zu kündigen. Schadensersatzansprüche bleiben vorbehalten.

Darüber hinaus berechtigt auch ein Verstoß des Kunden gegen gesetzliche Verbote, insbesondere die Verletzung strafrechtlicher, urheberrechtlicher, wettbewerbsrechtlicher, namensrechtlicher oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen, die LK Recruiting zur fristlosen Kündigung.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

Die der LK Recruiting zustehende Vergütung richtet sich nach der konkreten einzelvertraglichen Vereinbarung.

Alle vereinbarten Preise verstehen sich als Nettopreise. Die für die jeweiligen Rechnungsposten geltende Umsatzsteuer kommt hinzu und wird gesondert ausgewiesen.

Die Vergütung ist über die Rahmenvertragslaufzeit in monatlichen Teilbeträgen zu zahlen. Soweit nicht schriftlich etwas abweichendes vereinbart ist, ist die monatliche Vergütung jeweils zum Monatsanfang nach Rechnungsstellung fällig und innerhalb von 7 Tagen an das vom Auftragnehmer angegebene Konto zu zahlen.

LK Recruiting beginnt erst mit der Erfüllung der Dienstleistung, sobald die Zahlungsverbindlichkeit für den ersten Monat vollständig erfüllt wurde.

Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfristen wird der Kunde automatisch in Verzug gesetzt. Einer gesonderten Zahlungserinnerung bedarf es dafür nicht. Die Verpflichtung zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch die LK Recruiting nicht aus.

Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts gem. §§273, 320 BGB durch den Kunden ist ausgeschlossen. Er kann nur gegen rechtskräftig festgestellte Forderungen aufrechnen.

§ 6 Leistungspflicht der Kundin bzw. des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarte Vergütung in voller Höhe und rechtzeitig zu bezahlen.

Er ist darüber hinaus zur Mitwirkung verpflichtet. Der Kunde verpflichtet sich, der LK Recruiting alle Auskünfte und Unterlagen noch vor dem Starttermin zukommen zu lassen, die notwendig sind, damit sie ihre Leistungspflicht erfüllen kann. Dies beinhaltet insbesondere die Bereitstellung von detaillierten Beschreibungen der auszuschreibenden Stelle, zusätzliche Unternehmensinformationen und das Unternehmenslogo in digitaler Form.

Der Kunde ist sich bewusst, dass die Qualität der Leistung stark von der Qualität und Pünktlichkeit seiner Mitwirkungsleistungen abhängig ist. Hierzu ist von großer Relevanz, dass er die von ihm zu erstellenden Daten, Informationen und Materialien, die zur Ausführung der Leistungspflicht der LK Recruiting erforderlich sind, absprachegemäß und zeitnah zur Verfügung stellt und etwaige Freigaben unverzüglich zu erteilen.

§ 7 Sonderregelungen für das Mitarbeiter Recruiting

Die Leistungspflicht der LK Recruiting im Bereich des Mitarbeiter Recruitings umfasst unter anderem, aber nicht abschließend einen Stellenanzeigen-Check, die Einführung in die Recruiting-Prinzipien, professionelle Erstellung von Bild- und Videomaterial sowie das Filtern der Kandidatinnen und Kandidaten.

Der Kunde ist zuvor verpflichtet der LK Recruiting alle Informationen/Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die für eine erfolgreiche Stellenbesetzung notwendig sind, insbesondere solche Informationen, die LK Recruiting im Prozess mit den Kandidatinnen und Kandidaten diesen gegenüber offenlegen darf (bspw. Tätigkeitsbeschreibungen, Gehalt, Arbeitgeber-Portraits etc.).

Sämtliche Kommunikation zwischen der LK Recruiting und Kandidatinnen oder Kandidaten erfolgt ausschließlich im Auftrag des Kunden. Entscheidungen über die Auswahl von Kandidaten, Einladung zu Bewerbungsgesprächen jeglicher Art sowie Zu- und Absagen von Interessenten für eine ausgeschriebene Position liegen allein beim Kunden. Die LK Recruiting trifft keine den Bewerber betreffenden Entscheidungen und handelt ausschließlich weisungsgebunden.

Die abschließende Prüfung der Eignung obliegt stets dem Kunden.

Sobald eine vorgeschlagene Bewerberin oder ein vorgeschlagener Bewerber einen Arbeitsvertrag unterschreibt, ist der Kunde verpflichtet, dies der LK Recruiting unverzüglich zu melden. Wenn eine offene Stelle über andere Quellen besetzt wurde oder sie gestrichen wurde, ist der Kunde ebenfalls verpflichtet, dies unverzüglich der LK Recruiting zu melden. Sollte einzelvertraglich eine konkrete Anzahl an Bewerbungsvorschlägen vereinbart worden sein, so gilt die Leistungspflicht der LK Recruiting in den Fällen des Satzes 1 und 2 als erfüllt, auch wenn die vereinbarte Anzahl an Bewerbungen noch nicht vorgelegt wurde.

§ 8 Sonderregelungen für Social Media Dienstleistungen

Wenn und soweit die LK Recruiting Social Media Accounts für den Kunden einrichten und/oder nutzen, so geschieht dies auf der jeweiligen Social Media Plattform im Namen und mit Vollmacht des Kunden. Der Kunde ist immer Vertragspartner der jeweiligen Plattform.

Der konkrete Umfang der Betreuung von Social Media Accounts wird durch den konkreten Einzelvertrag bestimmt, insbesondere wird im Einzelvertrag bestimmt, ob LK Recruiting die Social Media Kommunikation für den Kunden innerhalb eines festgelegten Rahmens eigenständig oder aber nur mit Rücksprachen bzw. Freigaben durchführen kann.

LK Recruiting ist verpflichtet, die vom Kunden erhaltenen Zugangsdaten für Social Media Accounts streng vertraulich zu behandeln, sicher zu verwahren und nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben. Sie ist weiter verpflichtet, die im Falle der Einrichtung eines Accounts erworbenen Zugangsdaten spätestens bei Beendigung des Vertragsverhältnisses herauszugeben und dem Kunden den Account damit vollständig zu übergeben. Der Kunde hat jederzeit das Recht, die Zugangsdaten zu den jeweiligen Social Media Accounts anzufordern. Der Kunde ist verpflichtet, der LK Recruiting unverzüglich über eine mögliche oder bereits bekannt gewordene, nicht autorisierte Verwendung seiner Zugangsdaten zu informieren.

Der Kunde sind zur Erbringung der nachfolgend beschriebenen Mitwirkungshandlungen verpflichtet, die nicht abschließend sind:

Bereitstellung der für die Social-Media-Betreuung nötigen Informationen (insb. Logos, Bilder, Textbausteine, Impressum sowie Datenschutzinformationen) nach Aufforderung binnen einer Frist von 7 Tagen.

Einräumung aller notwendigen Rechte für die die Accounts bei den einschlägigen Online-Diensten (insb. Social-Media-Plattformen) und /oder Mitteilung der Zugangsdaten (Benutzername, Passwort etc.), soweit diese für die Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistungen erforderlich sind.

Der Kunde garantiert, dass er Inhaber aller urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstiger gewerblicher Schutzrechte an den Materialien, Inhalten und Leistungen ist und keine Rechte Dritter verletzt. Zudem räumt er der LK Recruiting während der Vertragslaufzeit, die zur Erfüllung des Vertrages nötigen Nutzungsrechte an den eingetragenen Namen, Marken und Logos ein.

§ 9 Sonderregelungen Personalberatung und -entwicklung

Inhalt und Umfang der Personalberatung und -entwicklung werden im Einzelfall vereinbart. Sofern nichts konkretes vereinbart wurde, wird eine Tätigkeit geschuldet, die den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung entspricht. Geschuldet wird in jedem Fall nur die Tätigkeit, keinesfalls ein bestimmter Erfolg. LK Recruiting erbringt ihre Dienstleistungen in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Beratung und Schulung anwendet. Ein von Kunden subjektiv erwarteter Erfolg kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden.

Ein vereinbarter Beratungstermin muss mindestens 48 Stunden vor Beginn abgesagt werden. Andernfalls hat der Kunde der LK Recruiting den durch die nicht fristgerechte Absage entstandenen Schaden zu ersetzen. Werden vereinbarte Termine wiederholt und willkürlich vom Kunden abgesagt, so kann die LK Recruiting nach ihrem Ermessen entscheiden, keine weiteren Termine anzubieten. Der Anspruch auf die Zahlung bleibt bestehen. Bereits geleistete Zahlungen werden einbehalten. Es gibt keinen Anspruch auf Erstattung.

LK Recruiting behält sich vor einen Beratungstermin in folgenden Fällen abzusagen oder zu verlegen:

  1. Ausfall der Beraters und Unmöglichkeit des Ersatzes
  2. höherer Gewalt oder Corona-Regelungen
  • Der Kunde ist sich bewusst, dass alle Informationen, die er während der Zusammenarbeit über die Art und Weise der Leistungserbringung durch LK Recruiting erhalten hat (bspw. zu von ihr entwickelten Ideen, Konzepten und Erfahrungen sowie die bereitgestellten Leitfäden und Unterlagen) dem Geschäftsgeheimnis unterliegen. Der Kunde verpflichtet sich, diese Geschäftsgeheimnisse zu wahren


§ 10 Haftung

Die LK Recruiting haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet sie nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Die Haftung im Falle leichter Fahrlässigkeit ist summenmäßig beschränkt auf die Höhe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Maximal ist die Haftung jedoch beschränkt auf denjenigen Betrag, der nach diesem Vertrag pro Vertragsjahr als Vergütung zu bezahlen ist oder wäre.

Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten etwaiger Erfüllungsgehilfen der LK Recruiting.

Der Kunde ist sich bewusst, dass LK Recruiting keinen Einfluss auf den Betrieb und damit auf die Verfügbar- und/oder Erreichbarkeit der von Dritten betriebenen Social-Media-Plattformen hat. Für eine Nichtverfügbarkeit der Dienste kann LK Recruiting daher keine Verantwortung übernehmen. Ebenso haftet LK Recruiting nicht für etwaige Sperrung von Social Media Accounts oder damit verknüpfte Werbekonten.

Der Kunde stellt die LK Recruiting von allen Verpflichtungen frei, die Dritte aufgrund einer Verletzung von urheber-, wettbewerbs- und markenrechtlichen oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten gegen LK Recruiting geltend machen.

Eine umfassende rechtliche Beratung und/oder Prüfung der Projekte, wie sie nur von Rechtsanwälten vorgenommen werden kann und darf, ist ausdrücklich nicht vom Vertragsgegenstand erfasst. Dies gilt insbesondere, aber nicht ausschließlich in Bezug auf Datenerhebungen sowie Datenschutz- und Nutzungsbedingungen bei Web- und Social-Media-Kampagnen. LK Recruiting empfiehlt dem Kunden eine solche Beratung durch einen Rechtsberater ausdrücklich. Wenn der Kunde trotz Verzicht auf die rechtliche Beratung und Hinweis der LK Recruiting die Durchführung eines Projektteils mit erkennbaren rechtlichen Risiken bezüglich Inhaltes und/oder Gestaltung verlangen, haftet die LK Recruiting nicht für die daraus resultierenden Folgen. Der Kunde stellt die LK Recruiting für diesen Fall von Ansprüchen Dritter ausdrücklich frei.

LK Recruiting behält sich das Recht vor, vom Kunden erteilte Aufträge nicht auszuführen, oder bereits im Internet veröffentlichte Leistungselemente wieder zu entfernen, soweit die zu veröffentlichenden Inhalte gegen gesetzliche Vorgaben, behördliche Verbote, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen („Unzulässige Inhalte“).

Der Kunde haftet für jeden Schaden, der auf einen von ihm übermittelten Virus, Wurm, Trojaner etc. zurückzuführen ist, in voller Höhe. Die Haftung umfasst auch den Ersatz der Kosten für die Systemprüfung, Schadensfeststellungs- und Beseitigungskosten einer Fachfirma sowie den Ersatz der entsprechenden Ausfallzeiten.

§ 11 Datenschutz

Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis erhaltenen vertraulichen oder persönlichen Informationen vertraulich zu behandeln und falls erforderlich, durch angemessene technische und organisatorische Vorkehrungen zu schützen. Die Informationen werden ausschließlich im Rahmen der vereinbarten Zwecke gespeichert, verarbeitet, genutzt und Dritten zugänglich gemacht.

Die Vertraulichkeitsverpflichtung erstreckt sich bei beiden Vertragsparteien auch auf alle bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Verfahren oder sonstigen geschäftlichen bzw. betrieblichen Tatsachen. Sie erstreckt sich auf Angestellte, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen und gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

„Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen einer Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über Produkte der jeweiligen Partei, betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.

Die LK Recruiting darf den Kunden auf ihrer Website oder in anderen Medien als Referenzauftraggeber nennen.

Die Einzelheiten zum Datenschutz sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

§ 12 Schlussbestimmungen

Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen bedürfen für die Rechtmäßigkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann nicht durch mündliche Vereinbarung außer Kraft gesetzt werden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung und sonstiger Vereinbarungen der Vertragsparteien ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, bzw. die Parteivereinbarungen einen Formfehler oder eine Lücke enthalten, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine andere wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke.

Soweit der Kunde bei Abschluss des Vertrags seinen Sitz in Deutschland hat und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung aus Deutschland verlegt hat oder sein Sitz zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Braunschweig.

§ 13 Änderungen der AGB

Die LK Recruiting ist berechtigt, sofern dies nicht zu einer unangemessenen Benachteiligung des Kunden führt, ganz oder teilweise jederzeit aus den folgenden Gründen die AGB zu ändern: Aus rechtlichen oder regulatorischen Gründen; aus Sicherheitsgründen; um existierende Merkmale der Dienstleistung weiterzuentwickeln oder zu optimieren sowie um zusätzliche Merkmale hinzuzufügen und um dem technischen Fortschritt Rechnung zu tragen. Sofern die LK Recruiting Änderungen vornimmt, setzt diese den Kunden darüber schriftlich in Kenntnis und weist ihn auf die ihm zustehenden Rechte hin.

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn er nicht innerhalb von vier Wochen ab Bekanntgabe schriftlich widerspricht.